Wie können Entwicklungsmaßnahmen in Gärten und Parks finanziert werden?
(Michael Wedler, EU-Berater der Landkreise und Städte im Regierungsbezirk Lüneburg, Stand September 2002)
Förderung in Gärten und Parks mit öffentlichen Mitteln ist in der Regel nicht institutionell sondern bezieht sich auf klar definierte Maßnahmen, die als Projekt ein Ziel, ein Budget (Kostenplan) und eine begrenzte Laufzeit haben (zumindest bis eine wirtschaftliche Eigenständigkeit erreicht ist).
Der Zuschuss (Rückerstattung nach oder während Realisierung) beträgt in der Regel 50% der anrechenbaren Kosten (ohne gewinnträchtige Investitionen), wenn der Träger der Maßnahme die öffentliche Hand (z.B. die Kommune) ist, sonst teilweise weniger.
Die restliche Finanzierung ist vom Träger nachzuweisen in der Regel durch andere öffentliche Mittel (Kommune, Land, öff. Stiftungen etc.)
Anträge auf Förderung können je nach Vorhaben in unterschiedlichen Programmen folglich bei verschiedenen Bewilligungsstellen gestellt werden:
1. Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Bestandes (Grün oder Bauten)
1.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume (ETLR) im Rahmen des Niedersächsischen ProLand-Programm (ML)
hier Fördergegenstand 2.6.3 Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung historischer Gärten, regionaltypischer Anlagen etc.
Quelle:
1.2 Umgestaltungsmaßnahmen im Zuge der Dorferneuerung oder Flurbereinigung
Antragsweg jeweils über Gemeinde zum zuständigen AfA (Verden, Lüneburg oder Bremerhaven)
1.3 Erhaltung historischer Gärten und Parks aus Gründen des Denkmalschutzes
Landesrichtlinie...
Antragsweg über Bezirksregierung (Dez. 406)
2. Maßnahmen zur touristischen Entwicklung von Garten- und Parkobjekten
2.1 Ziel 2-Förderung in Niedersachsen (Mwi)
hier Förderschwerpunkt 2 Förderung des Tourismus und Kultur
2.01 Neue Infrastrukturen in touristischen Schwerpunkten
2.02 Modernisierungsmaßnahmen
2.04 Steigerung der kulturellen Attraktivität
Antragsweg über Bezirksregierung (Dez. 203, bzw. 406)
Quelle:
2.2 INTERREG-Projekt „Crossing fences“
hier Arbeitspaket 2 fördert exemplarisch Planung, Konzeption und Realisierung von touristischen Entwicklungsmaßnahmen an herausragenden Beispielen im Bezirk (Leuchttürme)
Antragsweg über LEAD-Partner Stadt Celle
3. Maßnahmen zur touristischen Vermarktung
3.1 INTERREG-Projekt „Crossing fences“
hier Arbeitspaket 3 fördert übergreifende Marketingmaßnahmen für geeignete Gärten und Parks im Bezirk
keine spezifischen Anträge aber Beteiligung an Gesamtmaßnahmen
3.2 Landesinitiative zur Vermarktung historische Gärten und Parks
Beteiligung über MWK oder MWI